vampir69 hat geschrieben:Es is kalt und nen 7 Eleven gibts hier auch nicht. So n Scheiß!
Was gibts dort mehr, was man in hiesigen Märkten nicht findet? Außer vielleicht, dass Apu an der Theke steht.
"Wie kann man eine Blu Ray DVD auf den Markt bringen, welche bei entsprechender Ausrüstung(Blue Ray Player, HDMI Kabel zum Full HD Fernseher mit HDMI Eingang)trotzdem noch schwarze Balken oben und unten auf den Bildschirm bringt ?"(Amazon)
Ja, ist schon echt hart, wenn man als Durchschnittsdeutscher nachts um Dreiviertel drei nicht seine Lebensmittel fürs Frühstück ein paar Stunden später kaufen kann, wa?
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Gräfgen (Kindermörder) bekommt € 3000 Schmerzensgeld, weil ihm beim Verhör 2002 Schmerzen ANGEDROHT wurden. Da ist nicht mal etwas passiert! Wie krank ist das bitte? WIE KRANK IST DAS BITTE?! Ich habe solch einen Hals. Diesen Richter müßte man windelweich hauen. Das issn System, ich fasse es nicht
Mein Abstract für Hongkong wurde angenommen, also wird es im Dezember mit einem Treffen vermutlich klappen. Allerdings muß ich den Vortrag jetzt erst noch schreiben, im Moment bin ich da etwas ausgelaugt. Hab grad drei Konferenzen hinter mir, oder fast, denn ich sitze grad noch in Heidelberg in der Jugendherberge auf der dritten, die morgen endet. Gothic conference. Total cool...und nein, hier ist nicht ein Goth dabei gewesen, auf jeden Fall nicht "sichtbar". Hab eine Menge verrückte Vorträge gehört und coole Leute aller Altersklassen kennengelernt. Die Konferenz über Disaster Movies in England ist auch super gelaufen. Jetzt aber erstmal Feierabend, mir raucht der Kopf von Vampiren, Werwölfen und anderen Gezeugs.
Folter und die Androhung dieser ist aus gutem Grund verboten und die Menschenrechte gelten auch für diejenigen, die es nach moralischer Mehrheitsmeinung nicht verdienen. Dementsprechend muss das Land Hessen für die Gesetzesübertretung gerade stehen. Ob man das Urteil nun persönlich gut findet oder nicht. Ein System, das Folter erlaubt, ist das falsche.
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Max Power hat geschrieben:Folter und die Androhung dieser ist aus gutem Grund verboten und die Menschenrechte gelten auch für diejenigen, die es nach moralischer Mehrheitsmeinung nicht verdienen. Dementsprechend muss das Land Hessen für die Gesetzesübertretung gerade stehen. Ob man das Urteil nun persönlich gut findet oder nicht. Ein System, das Folter erlaubt, ist das falsche.
Genau so ist es. Es mag ein Verbrechen gewesen sein, das er ein Kind ermordet hat, aber deshalb darf man ihm noch lange keine Folter androhen. In unserem GG steht als erster Absatz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Und der Mensch in Deutschland darf von dem Gesetzt, egal was er auch getan haben mag, würdelos behandelt werden. Ende.
Uziel hat geschrieben:Es mag ein Verbrechen gewesen sein, das er ein Kind ermordet hat...
Es mag nicht nur eins gewesen sein, es ist eins, wofür er auch entsprechend verurteilt wurde. Sonst hast Du recht, denn der Richter ist in seinem Urteil an die Verfassung gebunden und da sei die Würde eines Menschen zu schützen, "mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben".
Zumal auch kein Schmerzensgeld gezahlt wurde, sondern eine Entschädigung, die sich aus dem Rechtsverstoß der jeweiligen Polizeibeamten ergab und für die eine eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigung nicht Voraussetzung ist. Den Anspruch auf Schmerzensgeld hat das Gericht dem Kläger nicht zugestanden, weil es auch die vom Kläger angeführten psychischen Spätfolgen nicht als Ergebnis der Folterandrohung anerkannt hat.
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